Vollmachten

Um Sie vor Gericht zu vertreten, für Sie eine Erklärung gegenüber Dritten oder Behörde abzugeben, muss ich eine von Ihnen erteilte Vollmacht vorlegen.

 

Sollten Sie mich mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen wollen, können Sie die Vollmachtsformulare und den Mandantenfragebogen herunterladen und ausdrucken. Anschließend können Sie mir die von Ihnen unterschriebene Formulare per Post oder Fax unter der Nummer 

06131 6232799 zusenden.

 

Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass allein durch die Zusendung einer Vollmacht kein Mandatsverhältnis entstehen kann. Hierfür muss ich die Annahme des Mandates schriftlich bestätigen.

 

Die Vollmacht erlischt mit der Beendigung des Mandats. Nach der Beendigung des Mandats händige ich Ihnen auf Wunsch gerne die Originalvollmachtsurkunde wieder aus.

Mandantenfragebogen

Sie können mir Ihr Anliegen bzw. Ihre Rechtsfrage bereits vor Vereinbarung eines Besprechungstermins mit dem Mandantenfragebogen vorab zukommen lassen. Dadurch kann ich in dem ersten Beratungsgespräch qualifiziert und direkt auf Ihr Anliegen eingehen und die Bearbeitungszeit wird auch entprechend verkürzt.

 

Nach dem Zugang des Mandntenfragebogens werde ich mich umgehend mit Ihnen zwecks Vereinbarung eines Erstberatungstermins in Verbindung setzten.

 

Sie können den Mandantenfragebogen hier als PDF herunterladen.

 

Natürlich können Sie mich auch zur Vereinbarung eines Besprechungstermins telefonisch erreichen unter der Nummer:06131 6232798.

 

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Bürgerinnen und Bürger können sich von einem Rechtsanwalt eigener Wahl beraten lassen, auch wenn sie geringes Einkommen haben und sich einen Rechtsanwalt finanziell nicht leisten können. Jedoch sollte die Wahrnehmung Ihrer Rechte nicht aus finanziellen Gründen scheitern, in solchen Fällen besteht es die Möglichkeit, Beratungs- sowie Prozesskostenhilfe zu beanspruchen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Beratungshilfe

Jeder Bürger, der ein konkretes Rechtsproblem hat und eine anwaltliche Erstberatung benötigt, kann einen Antrag auf Beratungshilfe bei der Rechtsantragstelle des für seinen Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts stellen.

 

Wird die Beratungshilfe durch gewährt, so zahlen Sie mir lediglich eine Gebühr von Euro 10,00.

 

Beratungshilfe wird vor allem gewährt in Angelegenheiten des Zivilrecht (z.B. Mietsachen, Verkehrsunfallsachen, Ehe- und Kindschaftssachen) und Verwaltungsrecht sowie Arbeits- und Sozialrecht, auch in Angelegenheiten des Strafrechts und des Rechts der Ordnungswidrigkeiten.

 

Der Rechtsanwalt kann den Rechtsratsuchenden nicht nur beraten, sondern für ihn auch Briefe schreiben und ihn außergerichtlich vertreten, allerdings in der Angelegenkeit des Strafrecht und des Rechts der Ordnungswidrigkeiten kann der Rechtsanwalt den Rechtsratsuchenden nur beraten nicht vertreten.

 

Sie können das Formular auch hier als Download aufrufen und ausdrucken.

 

Sofern Sie die Beratungshilfe beantragen wollen, helfe ich Ihnen gern.

 

Prozesskostenhilfe

Die Prozesshostenhilfe ermöglicht Bürgerinnen und Bürger die Prozessführung, obwohl sie aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen die Kosten einer Prozessführung nicht, oder nur zum Teil aufbringen können.

 

Hier können Sie das Formular herunterladen und ausdrucken. Sie finden auch weitere Information.

Rechtsanwaltskanzlei QIAN
Gabriele-Faust-Str. 39
55130 Mainz

 

 

Tel.:       0049 6131 6232798
Fax:       0049 6131 6232799

Mobil:    0049 179 1312996 

E-Mail:   info@kanzlei-qian.de


 

 

 

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